Elke Krätzig – EK Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elke Krätzig. Coaching und Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Elke Krätzig. Coaching und Beratung 

  1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Elke Krätzig, im Folgenden bezeichnet als „Coach“, erbringt Dienstleistungen in Beratung und Coaching für Privatkunden in Einzelsitzung sowie Seminare und Sonderaufträge für Firmenkunden, im Folgenden bezeichnet als „Auftraggeber“.

1.2 Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber als juristische Person bleibt Vertragspartner des Coaches. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Klienten ein, es sei denn, mit dem Klienten wird eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch er zum Auftraggeber wird.

  1. Anfrage und Buchung

2.1 Anfragen für Coachings erfolgen formlos (fern) mündlich oder schriftlich.

2.2 Im Personal Coaching erfolgt die Buchung durch die Terminvereinbarung.

2.3. Aufträge von Firmen (Seminare und Sonderveranstaltungen) bedürfen einer gesonderten vertraglichen Regelung/ Auftrag.

2.4 Mit der Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

  1. Leistungen

3.1 Die Leistungserbringung erfolgt durch den Coach persönlich.

3.2 Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

3.4 Stellt der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber/Klienten vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines Ermessensspielraumes. Der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber/Klienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers/Klienten, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.

3.5 Der Coach wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber/Klienten den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für Erfolg und Nachhaltigkeit der Leistung ist eine Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber/Klienten erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch den Coach allein nicht gegeben werden.

  1. Abgrenzung zur Psychotherapie

4.1 Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Psychotherapie ist die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen.

4.2 Coaching basiert auf einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Klienten und Coach, in der das zuvor formulierte Coaching Ziel bearbeitet wird. Das Ergebnis von Coaching ist nicht die Linderung oder Heilung psychischer Probleme sondern dient der Selbstreflexion und der Weiterentwicklung des Klienten.

  1. Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1 Eine Coaching Sitzung umfasst in der Regel 90 bis 120 Minuten.

5.2 Das vereinbarte Honorar ist unmittelbar nach Sitzung fällig.

5.3 Reduzierte Honorarsätze und Rabatte sind möglich durch den Abruf von Leistungspaketen innerhalb einer definierten Frist. Entscheidend ist der jeweils vorher vereinbarte Coachingvertrag.

5.4 Der Auftraggeber übernimmt eventuell anfallende Reisekosten entsprechend des Vertrages oder Coachingauftrages. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand des Coaches entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.

5.6 Eine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars besteht auch bei Nichterreichen des Coaching Ziels.

5.7 Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber/Klient kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen.

  1. Vertragsdauer, Ausfallhonorar und Durchführungshindernisse

6.1 Der Vertrag zwischen Auftraggeber/Klient und Coach gilt entsprechend der schriftlichen Coachingauftrages und kann von beiden Parteien mit einer Frist (siehe Vertrag) gekündigt werden.

6.2 Sofern der Auftraggeber/Klient verhindert ist, kann er den Termin mindestens 2 Tage vorher absagen. Andernfalls beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars. Sagt der Auftraggeber den Termin innerhalb 24 Stunden vor Terminbeginn ab, wird das vereinbarte Honorar berechnet.

6.3 Kann der Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm unverschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist der Coach verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Coach sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Der Datenschutz beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der DSGVO und ist in der Datenschutzerkärung separat ausgewiesen.

  1. Geheimhaltungs- und Schweigepflicht

8.1 Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, geheim zu halten.

  1. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1 Der Klient erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den Coaching-Prozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. Medikamente einnehmen, ist der Coach vor Beginn des Coachings zu informieren. Der Coach behält sich vor aus vorgenannten Gründen das Coaching nicht aufzunehmen bzw. zu beenden.

  1. Haftung
    10.1 Der Klient/ Teilnehmer an Seminaren und Sonderveranstaltungen achte auf ihre persönlichen Gegenstände selbst. Der Coach haftet für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht.

10.2 Der Auftraggeber / Klient stellt den Coach von der Haftung von Schäden frei, die der Coach durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.

10.3 Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers/Klienten ist ausgeschlossen.

10.4 Der Auftraggeber/Klient darf gegen Forderungen durch den Coach nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  1. Schlussbestimmungen
    11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

11.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4   Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

11.5 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.

11.6 Als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Coach vereinbart, nicht der Hauptsitz des Auftraggebers.

Jesteburg, 01.11.2018